Ämter, Niemiecki

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Deutsch lernen und unterrichten – Arbeitsmaterialien
Unterrichtsreihe: Auf dem Amt
02 Ämter
Im Folgenden werden einige deutsche Ämter vorgestellt. Lesen Sie die Texte und beant-
worten Sie die anschließenden Fragen!
Das Einwohnermeldeamt
Das Einwohnermeldeamt erfasst die Anschrift und den Wohnort jedes Bürgers einer Stadt
oder Gemeinde. Außerdem bekommt man dort seinen Personalausweis oder seinen Rei-
sepass.
Die An- / Ab- / Ummeldung
Nach einem Umzug muss man sich innerhalb der ersten sieben Tage beim Einwoh-
nermeldeamt anmelden. Dafür braucht man den Personalausweis und die Abmel-
dung vom alten Wohnort, falls man die Gemeinde verlassen hat. Die neue Adresse
wird auf dem Personalausweis vermerkt.
Das Ausländeramt
Das Ausländeramt ist zuständig für die Angelegenheiten der Ausländer. Es entscheidet
darüber, ob jemand in Deutschland bleiben darf oder nicht. Das Ausländeramt stellt Auf-
enthaltsgenehmigungen aus und bestimmt, ob jemand eine Arbeitserlaubnis bekommt.
Die Aufenthaltsgenehmigung
Jeder, der nach Deutschland umzieht, braucht eine Aufenthaltsgenehmigung. Auch
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), ausländische Studenten und Au-
Pairs brauchen eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn sie länger als drei Monate blei-
ben wollen.
Die Arbeitserlaubnis
In Deutschland brauchen Ausländer, die weder aus der EU kommen noch eine unbe-
fristete Aufenthaltsgenehmigung haben, eine Arbeitserlaubnis. Für die Arbeitserlaub-
nis muss man einen Antrag beim Ausländeramt stellen.
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Unterrichtsreihe: Auf dem Amt
Die Agentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit heißt umgangssprachlich auch "Arbeitsamt". Sie hilft bei der Ar-
beitssuche oder berät Schüler bei der Berufswahl. Die Agentur für Arbeit zahlt das Arbeits-
losengeld I aus. Wenn man länger als ein Jahr arbeitslos ist, bekommt man das Arbeitslo-
sengeld II, das man auch Hartz IV nennt.
Die Arbeitslosigkeit
Wenn man arbeitslos ist, hilft die Agentur für Arbeit bei der Stellensuche. Bis man
wieder einen Arbeitsplatz gefunden hat, bekommt man Arbeitslosengeld.
Das Amt für Ausbildungsförderung
Beim Amt für Ausbildungsförderung können Schüler und Studenten BAföG, das heißt Geld
für den Lebensunterhalt, beantragen. Von diesen staatlichen Zuschüssen müssen sie spä-
ter die Hälfte zurückzahlen. Das Amt für Ausbildungsförderung findet man in der Regel
beim Studentenwerk der Universitäten, das für die sozialen, wirtschaftlichen und kulturel-
len Belange der Studenten zuständig ist.
Das Standesamt
In Deutschland findet die Eheschließung auf dem Standesamt statt. Wenn ein Paar in
Deutschland heiraten möchte, muss es sich persönlich beim Standesamt anmelden. Falls
einer der Partner nicht mitkommen kann, muss er/sie eine schriftliche Erklärung unter-
schreiben. Das Paar sollte vorher einen Termin vereinbaren und nach den mitzubringen-
den Unterlagen fragen. Außerdem stellt das Standesamt bei der Geburt eines Kindes eine
Geburtsurkunde und beim Tod einer Person eine Sterbeurkunden aus.
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Unterrichtsreihe: Auf dem Amt
Fragen zum Text
Mehrfachnennungen sind möglich.
Stefan B. hat seine Arbeit verloren. Wo bekommt er Hilfe?
1.
auf dem Standesamt
2.
auf dem Einwohnermeldeamt
3.
bei der Agentur für Arbeit
4.
in der Schule
Wo bekommt man eine Aufenthaltsgenehmigung?
1.
beim Standesamt
2.
beim BAföG-Amt
3.
bei der Agentur für Arbeit
4.
auf dem Ausländeramt
Wer kann keinen Antrag auf BAföG stellen?
1.
ein Lehrer
2.
ein Hausmeister
3.
eine Studentin
4.
ein Schüler
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